Verkehrswert Ihrer Immobilie – abzüglich Nutzwert bis Lebensende – ergibt den verbleibenden Eigentumswert der dann in Ihre Rente umgewandelt wird.
Die Immobilie wird anhand eines Gutachtens bewertet. Die Kosten trägt normalerweise der Eigentümer oder nach Vereinbarung.
Für Immobilienbesitzer (Ehepaare oder Einzelpersonen) zwischen ca. 65 Jahre – 85 Jahre ist es sinnvoll über eine Verrentung der Immobilie nachzudenken, vor allem dann, wenn die gesetzl. Rente den Lebensstandard nicht aufrecht erhalten.
Sowohl im Grundbuch als auch in dem notariellen Kaufvertrag werden die Rechte abgesichert (Wohnrecht, lebenslange Rentenzahlung) sowie alle weiteren getroffenen Vereinbarungen.
Bei vorzeitiger Aufgabe des Wohnrechts, sei es durch Krankheit oder Pflegebedürftigkeit, bleibt die Rentenzahlung wie gehabt, zusätzlich kann für diesen Fall ein zu zahlender Einmalbetrag oder eine erhöhte Rentenzahlung vereinbart werden.
Anfallende Kosten wie Notar, Grunderwerbssteuer etc. trägt der Käufer.
Im Prinzip jede Immobilie.