FAQ

Wie ermittelt sich meine Leibrente?

Verkehrswert Ihrer Immobilie – abzüglich Nutzwert bis Lebensende – ergibt den verbleibenden Eigentumswert der dann in Ihre Rente umgewandelt wird.





Wer bewertet meine Immobilie?

Die Immobilie wird anhand eines Gutachtens bewertet. Die Kosten trägt normaler­weise der Eigentümer oder nach Vereinbarung.



Ist die Immobilien-Rente für mich geeignet?

Für Immobilienbesitzer (Ehepaare oder Einzelpersonen) zwischen ca. 65 Jahre – 85 Jahre ist es sinnvoll über eine Verrentung der Immobilie nachzudenken, vor allem dann, wenn die gesetzl. Rente den Lebensstandard nicht aufrecht erhalten.



Wie sind meine Rechte abgesichert?

Sowohl im Grundbuch als auch in dem notariellen Kaufvertrag werden die Rechte abgesichert (Wohnrecht, lebenslange Rentenzahlung) sowie alle weiteren getroffenen Vereinbarungen.



Aufgabe des Wohnrechts – und dann?

Bei vorzeitiger Aufgabe des Wohnrechts, sei es durch Krankheit oder Pflege­be­dürf­tigkeit, bleibt die Rentenzahlung wie gehabt, zusätzlich kann für diesen Fall ein zu zahlender Einmalbetrag oder eine erhöhte Rentenzahlung vereinbart werden.



Wer zahlt die Vertragskosten?

Anfallende Kosten wie Notar, Grunderwerbssteuer etc. trägt der Käufer.



Welche Immobilien kommen in Betracht?

Im Prinzip jede Immobilie.



Sie haben weitere Fragen?

Dann nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf!